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Quellen zur Geschichte der Zigeuner im Rheinland

Der „Verein zur Förderung der Roma in Köln e.V./ Archiv- und Dokumen-tationszentrum“ (Rom e.V.) arbeit an einem Projekt zur „Geschichte und Ethnographie der Zigeuner (Sinti, Roma und die häufig mit ihnen verwechselten Jenischen) im Rheinland“. Um einen kleinen Einblick in das in den verschiedensten Archiven lagernde Material zu geben, sollen an dieser Stelle einige Dokumente zum Thema präsentiert werden, die entweder noch gar nicht veröffentlicht worden sind oder zumindest nicht jedermann ohne weiteres zugänglich sind.

 

1. Eine Verordnung gegen Zigeuner und andere Fremde findet sich auf S.27 einer 1596 in Münster gedruckten Polizei- und Landesordnung des Erzstiftes Köln („Dess Ertzstiffts Cölln Pollicey und Lands-Ordnung“). Nachgedruckt (in altdeutschen Drucktypen) und mit einer englischen Übersetzung versehen wurde sie von A(gnes) Marston unter dem Titel „A Cologne Ordinance of 1596“ in den Journal of the Gypsy Lore Society, new series, vol.II, no.4 (April 1909), S.377-380. Reimar Gilsenbach hat eine kurze Inhaltsangabe der Verordnung im heutigen Deutsch in seiner „Weltchronik der Zigeuner – Teil 1: Von den Anfängen bis 1599“ (Studien zur Tsiganologie und Folkloristik, Bd.10), Frank-furt/ M. u.a. 1997 (2.Aufl.), S.207 f. gebracht.

Von den Ziegeineren oder Heyden

Nachdeme man auch gleublich anzeige hatt / dass die Zygeiner oder Heyden Erfahrer / Verreder und Außspeiher sein / und die Christen Landen deme Türcken unnd anderen der Christenheit Feinden verkundtschafften / So ist derhalben auff gehalten Reichstägen verbotten / denselbigen kein Gleide zu geben / darauff Wir auch hiebeuor etliche mahl unser offen Mandaten haben außgehen lassen /So beuehlen Wir nochmals allen und jeden unseren Ampleuten / und wollen daß die Zygeiner und Heyden nit gelitten oder vergleidet / sonder wo sie betretten / und wan jemandt mit der Tahdt gegen sie handelen würde / dass daran nit gefreuelt sol werden.Item es sollen auch keine Landtleuffer / Netzbuben / oder andere argwonige Geselschafften / zugelassen / sonder mit fleiß nach denselbigen erkündigung geschehen / sie zur peinlicher frage angenommen / unnd nach befindung / der gepür gestrafft werden.

Item es sollen auch keine Einkomelinge oder einige anderen / die außwendig in unseren oder frembden Landen Empteren oder Stätten gedienet oder gewonet hetten / von einichen für Diener oder Bürger angenommen / gehauset / geherbergt / underhalten oder gestattet / auch ihnen kein Hauß oder Kammer verkaufft / gelehent oder verheuret werden / dan mit vorwissen und zulassen unser Amptleute und jedes orths Beuelhaber.

Und sol auch ein jeder zu deme sie quemen an stundt unseren Amptleuten dieselb mit allen umbstenden anzeigen unnd zuerkennen geben / unnd darauff unser Amptman oder Befelchhaber / so balde im solches anbracht / oder er es sonst vernemen mag / die Frembden oder Einkomlinge für sich bescheiden / ihrer gestalt / gelegenheit / Lebens und wandels erkunden / auch glaubhafftigen Schein von der Oberigkeit daher sie kommen / erforderen / unnd erfahren / wie sie sich daselbst gehalten / welche aber den Schein nicht darthun köndten / oder binnen der zeit die ihnen auffgelecht nicht pringen würden / oder sonst Argwon und böse vermutung auff sich hetten / dieselbige in keinen wege dülden oder pleiben lassen / sonder wo einiger Argwon hinder ime vermerckt noch befunden / zu gepürlicher Straff annehmen / oder auß unseren Fürstenthumben zuuerweisen.

In gleicher maß sollen unsere Amptleute und Befelhaber in allen unseren Stätten / Dörfferen und Heuseren / der Frembden und Einkömeling halb / so jetzo daselbst weren / sich erkunden / und obgenanter gestalt mit ihnen halten / und so darüber jemandt von unseren Underthanen oder den unseren (es geschehe under welchem Schein das wolle / heimlich oder offenbar) gefehrlicher weise auffenthaltung gestattet / verschweigen / oder diesen unseren Befelch nicht nachkommen würde / sol nach befinden / ernstlich gestrafft / und niemandts darinne ubersehen werden.

Wo auch in unseren Fürstenthumben / Landen und gepiethen / unnd bey den unseren einiche Knecht oder Kreigsleute bestelt oder angenommen werden wolten / ohn Unser vorwissen oder zulassen / sollen dieselben / auch die ohn Pasportt oder Schein einiges Fürsten sich zu sammelen / oder durch zu ziehen understunden / nicht gedüldet oder auffenthalden / Sonder wo man die betretten mag / angenommen / hertiglich gefragt / unnd umb ihre Mißhandelung mit ernst gestrafft / und zum weinigsten ihre Haab unnd Gütter angenommen gebent / und sie mit Eyden und Bürgschafften / nach notturfft verbunden werden.

Es sollen auch einiche Knechte / ohn Unseren oder unser Amptleute vorwissen und zulassen / sich auch in keine außwendige dienst begeben oder bestellen lassen / Sonder wo sie es darüber thun würden / unser Fürstenthumb und Lande zu den ewigen tagen verbannen sein / unnd ihre gütter verwirckt haben / Derhalb auch unser Amptleute und Beuelhaber mit ernstlichen fleiß auffsehens haben sollen / unnd wo daruber einiche Knecht sich versammelen auff der garden / oder sonst durch ziehen / oder die Underthanen uberfallen würden / daß als dan ein Landtschafft oder Ampt dem anderen mit den Klockenschlage zu hülff kommen / wehren und retten helffen sollen.

Die Kremer / frembde und unbekante / oder die von ihrer Oberkeit daher sie kemen ires wandels nit genuchsam Schein brechten / oder die mit iheren Worten und wesen unerbarlich / ärgerlich / oder verdechtig eracht / durch die Lande zu ziehen oder zuuerpleiben nicht gestattet / sunder wo sie darüber betretten unnd arwonig befunden / zu peinlicher Frag angenommen / unnd nach gelegenheit gestrafft werden.

 

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2. Im Kreisarchiv des Rhein-Erftkreises in Bergheim befindet sich ein Edikt des Erzbistums/ Kurfürstentums Köln von 1708 , der Zigeuner und anderes „fremde Gesindel“ zum Thema hat. Durch die fehlende Differenzierung ist es natürlich schwierig, eine konkrete Aussage über Zigeuner der damaligen Zeit zu machen. Immerhin sind von den getroffenen Maßnahmen Zigeuner betroffen gewesen.

Wir anwesende Prälaten und Capitularen dieses Ertz-und hohen Thumb-Stiffts Cöllen als Administratoren der Ertzstifftisch- und Churfürstlichen Landen thun kund und männiglich hiemit zu wissen;

Demnach vormahls verscheidene in offenen Truck außgelassene verordnungen / und negsthin unterm 24ten Mertz dieses Jahres eine ergangen und gewöhnlich verkündet worden / vermög deren die Ziegeiner so wenig / als sonsten anderes herrloses frembdes Gesindt in dieß- und jehnseith Rheins gelegenen Ertz-Stifftischen Landen gedüldet/ sonderen auff den betrettungsfall angegriffen und unverzüglich weggeschafft werden sollen: Wir aber mit höchstem mißvergnügen vernehmen/ dass solchem gebührend nicht nachgelebt / sonderen vielmehr besagten Ziegeiner und allerhand frembden unbekanten Leuthen der freyer durchzug und auffenthalt an verscheidenen örtheren verstattet/ und dardurch verursachet werde / dass auff gemeinen Landtstrassen fast geringe Sicherheit mehr erhalten werden könne / auch viele sehr schädtliche Kirchen- und andere Diebstähle von einiger zeither vorgangen: Welchem unwesen und sehr verderblichen undernehmungen länger nicht nachgesehen werden kann / sonderen vielmehr denenselben auff alle thünliche weiß nachtrücklich vorzubiegen ist: Dahero thuen Wir alle und jede vorige landsherrliche / auch bey unseren administrationszeiten dieserthalb außgangene öffentliche Edicta hiemit wiederhohlen / zugleich gnädigst gnädig und ernstlich / auch bey vermeidung schwähren unaußbleiblichen straffen/ nachmahlen befehlen / obbesagten Ziegeiner / Heyden oder frembden müssigen und herrlossen gesindtlein / sie seyen Christen oder Juden / keinen underschleiff / underhalt / einlägerung / quartier oder durchzug zu verstatten / die von selbigen bißweilen vorzeigende Pässe nicht zu achten / sonderen selbigen / so bald sie nur verspühret werden / durch gewöhnlichen Klockenschlag oder zusammen ziehende Schützen und sämbtliche anhand bringende Unterthanen von orth zu orth zu verfolgen und weg zu treiben / das bey selbigen erfindliches gewehr und andere sachen ihnen abzunehmen / darüber auch eine ördentliche beschreibung oder inventarium einzurichten / fort über den gantzen verlauff den umbständlichen bericht an den Ertz-Stifftischen Hoffrath unverzüglich einzuschicken und von dannen den befelch zu erwarten / dass ein vierter theil dem anbringer / zwey vierte theil denen nachsetzenden Beamten/ Schützen und Underthanen / der letzter vierter theil aber ad pias causas in dem ambt und orth / wo sie ertapfft und niedergeworffen worden / werwendet werden solle: dan haben alle beambte wie auch Bürgermeister und Rath in den Stätten dieß- und jehnseith Rheins daran zu seyn / dass vor allen und jeden durchziehenden unbekanten Leuthen gnugsamb gesicherte Pässe vorgezeigt / darin auch außtrücklich angemerckt seye / wo selbige zu hauß / und wohin sie zu raysen willens seyen; Die Wirthe und Bürgere in denen Stätten und Underthanen im landt / wo solche Leuthe des nachts die Herberg nehmen / sollen sich darüber ebenmäßig erkündigen / und der Obrigkeit solche passirende Leuthe anzeigen / damit / wan einiger verdacht wider selbige obhanden / sie alsobald zur rede und antwort gestelt 7 fort befindenden dingen nach in gnugsame sicherheit gebracht werden können. Die im Ertz-Stifft verglaidete Juden / sollen auch für die bey ihnen einkehrende außwendige Juden und deren handel zu stehen schüldig / fort / wan selbige gantz frembd und unbekand /deren alsobaldige verschaffung auß dem land durch die Obrigkeit jedes orths zu befürderen / widrigenfals aber und wan durch dieselbe ein diebstahl begangen / oder sonsten einigerschaden verursacht werden mögte / sie zu dessen ersetzung nicht allein gehalten seyn / sonderen dabeneben mit willkürlichen straffen belegt werden solle. Zu welchem end dieser Befelch an allen Synagogen verkünden zu lassen deren Juden vorsteheren hiemit außtrücklich befohlen wird.

Damit nun auch dieser Unserer verordnung mit zureichigem guten erfolg nachgelebt werde / werden alle und jede Beambte hiemit erinnert / öffters und wenigst alle Wochen einmahl durch den bestelten Schützenführer und beorderende schützen in ihren anvertrauten ämbteren und darin gelegenen Landstrassen / absönderlich aber in denen hecken und sträuchen patroulliren zu lassen / und darzu die anstellung dergestalt einzurichten / daß von einem Dorff zum anderen darüber geheime nachricht gegeben / auff vorgesetzte weiß aber das Ziegeiner auch frembd- und verdächtiges Volck gäntzlich auß dem Land gehalten werde: Sollte nun jehmand in Vollziehung dieses unseren Befelchs einige versaumbnuß bezeigen / oder aber selbigem gar nicht nachkommen / wider denselben wird / gestalten sachen und umbständen nach / der Ertz-Stifftischer Fiscal zur zulänglicher bestraffung sein Ambt zu beobachten / keinen aber dabey zu übersehen hiemit ernstlich angewießen und ergehet hierauff dieser widerhohlter Befelch an alle und jede Ertz-Stiftische Ambleuthe / Landdrost und Räthe in Westphahlen / Statthalteren im Vest-Recklinghausen / Dröste / Vögte / Schultheissen / Richtere / fort Bürgermeister und Rath in denen Stätten und Freyheiten auch Vorstehere in denen gemeinden und Dorffschaften obigem allem mit behöriger sorgfalt und fleiß nachzukommen / und nicht zu gestatten / dass dargegen auff einige weiß gehandelt werde / als lieb ihnen ist schwähre unaußbleibliche straffen zu vermeiden:

Urkunde dieses Signatum Cöllen den 3ten Octobris 1708

Hugo Frantz Graff zu Königsegg m.p.

 

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3. Im Besitz des „ Verein zur Förderung der Roma in Köln e.V./ Archiv- und Dokumentationszentrum “ befindet sich im Original eine gedruckte „Räuber- und Vagantenliste“ (also eine Fahndungsliste) aus dem Jahre 1734. Die darin aufgelisteten 107 Personen stammen überwiegend aus dem Rheinland.

Hervorhebungen in rot stammen vom Herausgeber.fahndungsliste

 

 

Verzeichniß derer annoch herum vagirende Räuber und Vagabunden / welche / der in Duisburg inhafftirter Zigeuner Johannes Schleger / entdecket hat / in Anno 1734 

 

1. Zibbels Johannes, ein kurtz gesetzter Kerl / mit krausigten gelben Haare / oben dem lincken Aug einen Schnitt habendtt / rüge < trüge > Sack-Pistohlen bey sich / ein Ertz-Schelm und Mörder / habe auch bereits zu Dinslacken und zu Mülheim auf dem Hauße Bruch in hafft gesessen und ausgebrochen.  

2. Dessen Huhre / die Cölsche Lehn genandt / ein schmahl lang Fraumensch 20.jährigen Alters / ist aus einem Kloster in Cöllen als Nonne weggelauffen / nachdeme sie vorhin ihr eigenes Kindt umgebracht / einen braunen Lacken-flenellen Sargen Rock und ein braun Lacken Wammes tragendt.  

3. Mageren Liß, ein lang schmahl Fraumensch ein bunten Rock tragendt.  

4. Mechteltgen von Broel, ist zu Linn im Cöllnischen außgepeitschet / und dan 

5. Gerdruit, ein kurtz gesetzt Fraumensch von Cöllen burtig / diese obgemelte Drey Frauleute hielten sich ebenmäßig bey bemeltem Zibbels Johannes auf / und seynd dessen Huhren.  

6. Kiel Stricker, ein lang schmahler Kerl / lang spitzgen Angesichts mit krausen gelben Haaren / verschiedene Schnitte über die Backen habend / ist zu Stralen im Geldrischen mit gemelten Ziegeuner Joh. Schleger außgestrichen.  

7. Dessen Huhre Jenneken Jonckers, kleiner Statur, röthlichen Angesichts / ist ebenmäßig mit ihrem Kerl zu Stralen außgepeitschet und gebrandmahlet; Solle jenseit Rheins an der so genandten todten Juden Herberg bey Cöllen / ihr eigenes Kindt umbgebracht / und unter einen Galgen begraben haben.  

8. Plackmuhls Grades, ein kurtz gesetzter Kerl / dessen ein Aug etwas kleiner als das andere / länglichter braunen Haaren / trüge auch Sackpistohlen bey sich.  

9. Hencke, ein kurtzer Kerl / röthlicher langen Haaren runden Angesichts / trägt 2. Sackpistohlen / hielte sich die mehreste Zeit an der Maeß auff / ist verschiedener groben Unthaten mit pflichtig.  

10. Antöngen von Bensberg, ein keiner < sic ! > und junger Kerl / ist zweymahl ausgepeitschet und gebrandtmahlet träget Sackpistohlen und ist ein Ertzschelm.  

11. Christiäntgen von Düsseldorf / ein langer schmahler Kerl / schwartzer langen Haaren / trage einen grossen dornen Stock gleich wie die Vieh-Händler und Schlächter / auch eine Sackpistohle bey sich.  

12. Ortwien, ein langer gesetzter Kerl / runden Angesichts / langer braunen Haaren / Holländischer Sprache / ein Soldat in Münsterschen Diensten / ist mit pflichtig an dem gewaltsahmen Einbruch am dicken Busch im Bergischen.  

13. Antöngen von Bebber, ein kleiner Kerl / spitzigen Angesichts / schwartzer dünnen Haaren / läufft mit der Bande herum / und ist vieler Unthaten mit pflichtig.  

14. Grumm, ein kleiner schmahler Kerl / langlichten Angesichts / brauner langen Haaren / schwach auff seine Füsse gehendt / als wan er das podagra hatte.  

15. Pieter Blanckenberg von Cöllen / ein kurtz gesetzter Kerl / runden Angesichts / braune lange Haare / und einen Schnitt im Angesicht habendt.  

16. Klappeyen Hendrich, ein kleiner schmahler Kerl / runden Angesichts / brauner langen Haaren / ein wenig hinckendt / ist Soldat in Münsterschen Diensten.  

17. Schwartzer Joseph, ein langer schmahler Kerl / runden Angesichts / schwartzer langen Haare / trüge eine Sackpistohle.  

18. Dahm, ein grosser langer Kerl / ist ein rechter Ertz-Schelm / wornach lange Jahre getrachtet worden / hat allezeit viel Gewehr bey sich.  

19. Christ, ein Vetter von Zibbels Johannes / ein kleiner dicker Kerl / Sommerflecken im Angesicht / und gelbe krause Haare habendt.  

20. Wannen-Läppers Hendrikes, des hingerichteten Petern Blancks Sohn / ein langer schmahler Kerl / brauner langen Haaren und runden Angesichts.  

21. Hendrick, gibt sich zuweilen vor einen Wannen-Läpper aus / ein langer schmahler Kerl / lange schwartze Haare / habe zuweilen einen Hundt bey sich / und führte des Peteren Blancks Tochter Sibill, zur Huhre mit sich herum / trüge Zwey Sack-Pistohlen / ist in Münsterschen Diensten.  

22. Johann Daniels, ein lang gesetzter Kerl / rothe krausse Haare / und einen Schnitt wie eine Wippgalge auf der rechten Backen habendt / welchen ihm des Zibbels Johannes gegeben / tragt 3 Sackpistohlen / Gülichscher Sprache.  

23. Philips, ein langer schmahler Kerl / sehr langen schwartzen Haaren / einen Schnitt vor der Stirn habend / welchen der inquisit Joh. Schleger ihme gegeben / trägt 2. Sack-Pistohlen.  

24. Jacob, der Jacobs Bruder / ein langer schmahler Kerl / kurtz-schwartzer Haaren / runden Angesichts / trägt Drey Sackpistohlen.  

25. Hans Adam, ein kleiner schmahler Kerl / runden Angesichts / peck schwartz-kurtzer Haaren / hielte sich mehrentheils im Stifft Essen auf/ trägt Zwey Sackpistohlen / ist ein rechter Ertz-Schelm.  

26. Friederich, ein grosser langer Kerl / braune lange Haare / lnglichten < sic ! > Angesichts / ist von den Cöllnischen desertiret / trägt 1. Sackpistohl.  

27. Michel Kleins, ein kurtz gesetzter Kerl / röthlichen Bahrts und Haaren / Gülicher Sprache / trägt eine Sackpistohle / habe vor ein halb Jahr ein Roth Scharlacken Kleidt angehabt / wan er etwa von der Wache arrettiret wirdt / gibt er sich vor einen Abdecker aus.  

28. Mattheis Marcks, ein kurtz gesetzer Kerl / brauner langen Haare / Holländischer Sprache / trägt 2. Sackpistohlen.  

29. Libertus Marcks, des vorhergehenden Bruder / ein grosser dicker Kerl / braune kurtzen Haare / trägt 2. Sackpistohle.  

30. Peter Bocksenknopff, ein kleiner Kerl / 32 jährigen Alters / runden Angesichts / brauner krausen Haare / einen Kittel und darunter ein Calamanquen Camisohl habendt / trägt 1. Sackpistohle und grosses lange Messer bey sich / hielte sich mehrentheils im Wardenschen unh Harn auf.  

31. Pieter Hannes auß Hülß burtig / ein lang-schmahler Kerl / ohngefehr 18. jährigen Alters / mit braunen schleichen Haaren / bald braune bald grüne Kleidung und rothe Hosen anhabendt / trägt 1. Sackpistohl / hielte sich mehrentheils bey Bergheim im Gülichsen auf / ist ein fertiger Beutel-Schneider.  

32. Hermen Slang, aus Nydeck / ein lang gesetzter Kerl / runden Angesichts / schnee-weisen Haaren / einen blauen Rock mit güldenen Knopflöchern und rothen Hosen anhabendt / trüge allezeit 4. Sackpistohlen bay sich / ist ein Ertz-Schelm und Mörder / hielte sich im Trierschen bey Bergheim die mehreste Zeit auf.  

33. Vincentz Meier, ein kurtz gesetzter Kerl / 20.jährigen Alters / mit der lincken Hand lahm / runden Angesichts / auf der rechten Backen einen Schnitt / und braune lange Haare habendt / trägt einen braunen Rock und rothe Hosen / hielte sich im Gülicherland bey Sittert auf.  

34. Friedrich Meier, vorstehendens Bruder / ein lang gesetzter Kerl / schmahlen Angesichts / braune krause Haare habendt / trägt einen alten blauen Rock und Hosen / hielte sich an der Maeß im Geldrischen auff.  

35. Merten Kleinen, dessen Bruder vor ohngefehr 3 Jahr zur übig im holländischen verbrandt worden / ist ein kurtz gesetzter Kerl / 38.jährigen Alters / runden Angesichts / einen Schnitt auf der lincken Backen habendt / welcher ihme der Zibbels Johannes gegeben / trüge einen braunen Rock und Hosen auch ein Bajonett unter denselben / hielt sich im Bergischen bey Mettman auf.  

36. Jan Strömp, ein kleiner magerer Kerl / mit dem rechten Fuß etwas hinckent / lang-schmahlen Angesichts / braune lange Haare / braunen Rock und blaue Hosen habendt / ohngefehr 20.jährigen Alters / trüge 3.Sackpistohlen und wäre ein Ertz-Dieb / und Mörder / hielte sich im Ambte Nydeck am mehresten auf.  

37. Diederich Kuhls, ein lang gesetzter Kerl / etwa 32.jährigen Alters / runden Angesichts / gelbe krause Haare und einen Stutzbahrt habendt / trägt einen braunen Rock und weise Hosen / ist auch allezeit mit einer Sackpistohle versehen.  

38. Winandus, ein langer schmahler Kerl / 65. jährigen Alters / dick gelb krauser Haaren / wäre ein Ziegeuner / und bey derselben Vertreibung von den Colmischen Dragonern durch den Mund geschossen / dass er ein krummes Maul behalten.  

39. Jacob Böschmann, ein kleiner gesetzter Kerl / ohngefehr 42. jährigen Alters / lang-schmahlen Angesichts / und in demselben 2.Schnitt auf der lincken Seite / und braun greisigte Haare habendt / trägt 2. Sackpistohlen / ist 3 mahl gegeisselt und gebrandtmahlet / hielte sich in der Gegend Creifeldt auf.  

40. Hans Adam Flesch, ein langer schmahler Kerl / etwa 22.jährigen Alters / lang-schmahlen Angesichts / schleiche lange schwartze Haare habendt / trüge einen gelblichten Rock und blaue Hosen / gienge bey Bergheim im Gülicherland herumb / ist mit einer Sackpistohlen versehen.  

41. Dessen Huhre Agnes von Bergheim, ein kurtz gesetzt Fraumensch / ohngefehr 18.jährigen Alters / runden Angesichts / einen Calamanquen Rock und Schnürleib tragendt.  

42. Johann Henrich Kemmenichs, ein kurtz gesetzter Kerl von Bergheim bürtig / 25.jährigen Alters / runden Angesichts / lange braune Haare / einen braunen Rock und blaue Hosen habendt / hielte sich im Monjauer Landt auf.  

43. Kessel Dierich, dessen Bruder vor etwa 3.Jahren zu Bergheim gehenckt worden / ein schmahler Kerl / ohngefehr 20.jährigen Alters / runden Angesichts / krauße schwartze Haare habendt / trüge einen braunen schwartzen Rock und Hosen / hielte sich mehrentheils im Trierschen auf.  

44. Peter in der Wandelung Flatzscho, ein Ziegeuner etwa 25.jährigen Alters / ein lang gesetzter Kerl / schleiche schwartze Haare habendt / trüge einen Kittel worunter einen braunen lacken Rock Calamanquen- und Flenellen-Camisohl / ist mit 2.Sackpistohlen versehen / hielte sich die mehreste Zeit im Stifft von Essen auf.  

45. Wilhelm Kutz, ein langer schmahler Kerl / etwa 20.jährigen Alters / runden Angesichts / schlechte braune Haare habendt / trüge einen braunen Rock und blaue Hoßen / hat 2.Sackpistohlen bey sich / und wäre zu Maestricht und Venlo ausgepeitschet und gebrandmahlet / hielte sich im Ambt Rydeck auf / Oberländische Sprache.  

46. Anna Cathrin, dessen Huhre / ein kurtz gesetzt Fraumensch etwa 16.jährigen Alters / trüge einen Calamanquen-Rock / uns ordinair 1 paar Pantoffeln. 

47. Casper von Bergstein / aus dem Ambte Nydeck / ein lang schmahler Kerl / schwartze schleiche Haare schmahlen Angesichts und 2.Schnitt auf der rechten Backen habendt / welche ihme Zibbels Johannes gegeben / ohngefehr 25.jährigen Alters / trüge 2.Sackpistohlen und hielte sich im Stifft Essen auf.  

48. Dessen Huhre Gerdrut, ein kurtz dick Fraumensch 26.jährigen Alters / trüge drey Röcken übereinander / einen braunen und blauen lackenen und geblümten damasten Rock.  

49. Jacob Henrich, ein kleiner junger Kerl / schielte mit dem rechter Auge / und Sommerflecken im Angesicht habendt / trüge einen Leinen Kittel und Hosen / und solle castrirt seyn / dessen Vatter vor einigen Jahren im Trierschen verbrennet worden.  

50. Jan Mauritz, ein Schwab von Gebuhrt / ein kurtz gesetzter Kerl / etwa 18.jährigen alters / der kleinste Finger an der rechten Handt krum / und rothe krause Haare habendt / trägt 2.Sackpistohlen bey sich / hielte sich im Stifft Essen auf.  

51. Marie Sibill, dessen Huhre eine Ziegeunerin / ein lang schmahl Fraumensch 18.jährigen Alters / runden Angesichts / einen braunen und blauen Rock und Sarge-Schurtz anhabendt.  

52. Pieter Hillebrandt von Düeren, in der Wandelung Leppeltgen genandt / ein junger kleiner Kerl 20.jährigen alters / runden Angesichts / vorm Kopf ein Zeichen habend / welches ihme der Zibbels johannes mit einer Kanne gegeben / hat eine Sackpistohle bey sich und gienge bey Düeren herumb.  

53. Pieter Hillebrandt von Sittert, eine Haasen-Schart in der Lefftze habendt / ein junger kleiner Kerl 20. jährigen Alters / schmahlen Angesichts / und braunen schleichen Haaren / trüge ein Bajonet und Drey Sackpistohlen bey sich / ist bereits 3. mahl außgepeitschet und gebrandmahlet / und ein Ertz-Bössewicht / hielte sich im Stifft Essen auf.  

54. Pieter Hillebrandt von Heinsberg, in der Wandelung der Putzemacher / ein langer schmahler Kerl / etwa 30.jährigen Alters / schmahlen Angesichts / braun krause Haare und 2.Schnitt auf der lincken Backen habendt / trüge einen Kittel worunter einen braunen Lacken-Rock und Hosen / führet 3.Sackpistohlen bey sich / und ist auch mit einer Brandtmahl versehen / hielte sich viele Zeit im Stifft Essen auf.  

55. Pieter Hillebrandt von Cöllen / ein Junger schmahler Kerl / etwa 20.jährigen Alters / Sommerflecken im Angesicht und eine schwehre stammelende Sprache habendt / sitzet zu Urdingen in hafften / ist des gewaltsahmen Einbruchs am dicken Busch und anderen Unthaten mit pflichtig.  

56. Jacobus Drescher, ein langer gesetzter Kerl / 60.jährigen Alters / gantz greisse Haare und einen Stutzbaart habendt / ist zu Münster-Eiffel außgegeisselt und gebrandtmahlet / hielte sich im Stifft Essen auf.  

57. Laurens Knöchel, ein lange gesetzter 70.jährigen Alters / 2.Schnitt auf der rechten Backen habendt / ist im vorigen Sommer zu Deuren außgepeitschet / und mit Sack-Pistohlen und Gewehr wohl versehen / hielte sich viele Zeit im Stifft Essen auf.  

58. Daniel, aus Düeren burtig / ein dick gesetzter Kerl / 20.jährigen Alters / einen Schnitt vor der Stirn und am Kinn habendt / trüge 2.Sackpistohlen bey sich / und hätte 2.Brandtmahle / hielte sich im Monjouer Gebieth das mehreste auf.  

59. Christ Kuhl aus Düeren / dessen Mutter zu Ubig 4.stunden von Maestricht vor ohngefehr 4.jahren geköpffet / ist ein lang gesetzter Kerl / ohngefehr 60.jährigen Alters / greisser Haare und einen Schnitt auf der rechten Backen habendt / führt einen Stutzer oder Musqueton bey sich / gienge im Trierschen herumb.  

60. Michel Frey, ein dick gesetzter Kerl / 20.jährigen Alters / runden Angesichts / braune lange Haare habendt / trüge einen schwartzen Rock und braune Hosen mit silbernen Knopflöchern / wie auch ein Calamanquen-Camisohl mit silbern Knöpffen / ist im Mayo vorigen Jahrs zu Cöllen ausgepeitschet und gebrandtmahlet / hielte sich im Stifft Essen auf.  

61. Anton aus Trier bürtig / ein lang schmahler Kerl / etwa 20 jährigen Alters / runden Angesichts / braune lange Haare habendt / trüge einen braunen Rock und Hosen und ein weiß Camisohl / ist auch mit Gewehr versehen / hielte sich bey Aldenhoffen auf.  

62. Casper Adolffi aus Düeren / ein lang schmahler Kerl / 22.jährigen Alters / runden Angesichts / schleiche schwartze Haaren habendt / trüge einen braunen Rock / Camisohl und Hosen / ist mit 2.Sackpistohlen versehen / auch zu Cöllen und Düsseldorff außgegeiselt und gebrandtmahlet / gienge im Gülichschen herumb.  

63. Melchert Maes aus Cöllen / ein langschmahler Kerl / etwa 25.jährigen Alters / runden Angesichts / braune krausse Haaren habendt / trüge einen braunen Rock / gelb Camisohl und blaue Hosen / ist mit einer Sackpistohl versehen / und hielte sich im Stifft Essen auf.  

64. Paes aus Düeren / ein lang schmahler Kerl / etwa 35.jährigen Alters / langen schmahlen Angesichts / und vor die Stirn einen Schnitt habendt / trüge eine braunen Rock / gelb Camisohl und blaue Hosen / führt eine Sackpistohle bey sich / und gienge im Gülichsen bey Sittert herumb.  

65. Saveur von Sittert / ein langer schmahler Kerl / in die 60 Jahr alt / ist vor einigen Jahren zu Trier außgegeisselt / gebrandtmahlet und die Ohren abgeschnitten / hat 3.Sackpistohlen bey sich / und hielte sich im Trierschen auf.  

66. Wencke, in der Wandelung der schele Quinquert, aus Huls/ ein Junger schmahler Kerl / ohngefehr 20.jährigen Alters / schmahlen Angesichts / schwartze lange Haare / und einen Schnitt ober dem lincken Aug habendt / hätte eine Sackpistohle bey sich / gienge im Gülichsen herumb.  

67. Michel Baltus aus Cöllen / ein lang schmahler Kerl / 22 jährigen Alters / runden Angesichts / schwartze schleiche Haare habendt / ist vor 2.Jahr zu Cöllen ausgegeisselt und gebrandtmahlet trüge eine Packpistohle bey sich / und hielte sich bey Deuren auf.  

68. Diederich Kutze, ein klein gesetzter Kerl / ohngefehr 20.jährigen Alters / runden Angesichts / braune schleiche Haare habendt / trüge einen braunen Rock / blau Camisohl Hosen und Strümpff / ist zu Cöllen und Bonn außgepeitscht und gebrandmahlet / hätte allezeit 3. Sackpistohlen bey sich / und hielte sich im Trierschen auf.  

69. Andries Schwalbach, ein lang schmaler Kerl / ohngefehr 19.jährigen Alters / runden Angesichts / mit dem Lincken Auge etwas schielendt / braune lange Haare / braunen Rock / Camisohl und Hosen habendt / ist vor 3. Jahren zu Venlo / ausgepeitscht und gebrandtmahlet / trägt 2. Sackpistohlen bey sich / und hielte sich bey Gülich herum auf / Oberländischer Sprache.  

33. Vincentz Meier, ein kurtz gesetzter Kerl / 20.jährigen Alters / mit der lincken Hand lahm / runden Angesichts / auf der rechten Backen einen Schnitt / und braune lange Haare habendt / trägt einen braunen Rock und rothe Hosen / hielte sich im Gülicherland bey Sittert auf.  

70. Christian Schwalbach, vorstehendes Bruder / ein kurtz gesetzter Kerl / etwa 50.jährigen Alters Pocken-narbigt / und Sommerflecken im Angesicht habendt / trägt 2. Sackpistohlen / hielte sich im Gülichsen auf.  

71. Hans Adam Schwalbach, obstehenbe Bruder / ein aufgeschossener Jung / etwa 15.jährigen Alters / runden Angesichts / krause weißlichte Haare habendt / trägt eine Sackpistohle / und hielten sich die Brüder beyeinander mehrentheils im Gülichsen auf. 

 

72. Tielman Slang, von Bergheim im Gülichschen / ein schmahler langer Kerl / ohngefehr 22.jährigen Alters / runden und Pockennarbigten Angesichts / schleiche braune Haare habendt / trägt einen Kittel / und darunter einen braunen Rock / und blaue Hosen / habe 1.Sackpistohle bey sich.  

73. Kuhn von Bergheim / gibt sich vor ein Schuhmacher aus / ist ein kleiner gesetzter Kerl / 22.jährigen Alters / lang braune Haare habendt / trüge einen blauen Kittel / und darunter einen braunen Rock und Hosen und Calamanquen-Camisohl / ist mit einer Sackpistohl versehen.  

74. Jacobus Wirts, auß Cöllen / etwa 22.jährigen Alters / ein kurtz gesetzter Kerl / schwartze Krause Haare habendt / hat mit inquisiten Joh: Schleger vor 2.Jahren im Gülichsen in einem Dorff Hau genandt / einen Nächtlichen Einbruch und Dienstahl begangen / trüge 2. Sackpistohlen / sitzt zu Ratingen in hafften.  

75. Dessen Huhre / Anna Ähl, ein schmahl lang Fraumensch 18.jährigen Alters / runden Angesichts / einen blauen Rock und ein braun lancken Schnürleib tragendt.  

76. Dores, aus einem Dorff Fusnack im Ambte Nydeck burtig / ein klein gesetzter Kerl / 20.jährigen Alters / runden und Sommerfleckigten Angesichts / braune schleiche Haare habendt / trüge ein blauen Rock und Hosen / hielte sich im Trierschen auf. 

77. Sleien aus Cöllen / ein langer schmahler Kerl / etwa 30.jährigen Alters / lang schmahlen Angesichts / und braune krause Haare habendt / trage einen blauen Rock und rothe Hosen / ist mit 2 Sackpistohlen versehen / und hielte sich im Werdenschen auf.  

78. Johannes Böhmer aus Venlo, ein lang gesetzter Kerl / 20.jährigen Angesichts / braune krause Haare habendt / trüge einen blauen Rock / und hielte sich im Trierschen auf.  

79. Pieter Voß, ein lang schmahler Kerl / 19.jährigen Alters / runden Angesichts / lange weißlichte Haare habendt / trüge einen blauen Rock und braune Hosen / ist mit 3.Sackpistohlen versehen / habe auch 2.Brandtmahle / Oberländischer Sprache.  

80. Philips der Wahl / ein schmahler langer Kerl / runden Angesichts / braune schleiche Haare habendt / trüge einen blauen Rock Hosen und Strümpff / das lincke Bein wäre etwas krumm / hielte sich an der Maes auf.  

81. Knoerke Mahl von Sittert / ein langer schmahler Kerl / runden Angesichts / braun-schleiche Haare habendt / trüge einen blauen Rock / und braune Hosen / ware von den Holländeren desertiret / allezeit mit 2.Sackpistohlen versehen / hielte sich viel im Essenschen auf.  

82. Jan Fischer aus Bonn / ein Ziegeuner / ist ein langer schmahler Kerl / in die 20.jahren Alt / runden Angesichts / schwartzer schleichen Haare / ein blauen Kittel und darunter einen braunen Rock / Flenellen Camisohl und blaue Hosen habendt / trage eine Sack-Pistohle.  

83. Weffer Wilhelm, ein alter greiser Kerl / einen blauen Kittel / und darunter einen blauen Rock habendt / welcher seine beyde Jungens mit sich führte / der eine hiesse:  

84. Cobus, ein kleiner Jung etwa 16 jährigen Alters / runden Angesichts / krause weißlichte Haare habendt / der andere.  

85. Hermen, 20.jährigen Alters / schmahlen Angesichts / lange schwartze Haare habendt / hielten sich zusammen im Gülichsen auf.

86. Klappen Theis, aus Aldenhoffen / ein langer schmahler Kerl / etwa 30.jährigen Alters / runden Angesichts / braune schleiche Haare habendt / trüge einen blauen Rock / hielte sich im Trierschen auf.

87. Dames Rührer, aus Bergheim im Trierschen / ein langer schmahler Kerl / 20.jährigen Alters / runden Angesichts / braune lange Haare habendt / träget eine Sackpistohle bey sich.

88. Johannes Frasen, ein Ziegeuner / ein lang gesetzter Kerl / 22.jährigen Alters / langen schmahlen Angesichts / braune schleiche Haare habendt / trage einen blauen Kittel und darunter einen blauen Rock / ist mit einer Sackpistohl versehen / Gülichser Sprache.

89. Bösch Merten, aus Düeren / ein kleiner Kerl / 30.jährigen Alters / langen schmalen Angesichts / braune lange Haare habendt / trüge einen braunen Rock / und Hosen / hielte sich im Stifft Essen auf.

90. Diederich Wolff, ein Ziegeuner / ein langer schmahler Kerl / in die 40.Jahr Alt / ein lang Angesicht / und schwartze lange Haare habendt / trüge einen braunen Rock und blaue Hosen / ist 4. mahl außgepeitscht und gebrandtmahlet / auch mit Zwey Sack-Pistohlen versehen.

91. Jan Hagens aus Bergheim / ein schmahler langer Kerl / etwa 30.jährigen Alters / langen schmahlen Angesichts / braune lange Haare habendt / trüge einen braunen Rock / blau Camisohl und blaue Hosen / führt 3.Sackpistohlen bey sich.

92. Johan Schüres, ein langer schmahler Kerl / 20.jährigen Alters / schmahlen Angesichts braune lange Haare habendt / trüge einen braunen Rock / blau Camisohl und schwartze Hosen / Oberländischer Sprache / hielte sich im Trierschen auf.

93. Pieter Spinner, ein langer schmahler Kerl / 22.jährigen Alters / langen Angesichts / braune krause Haare habendt / trüge einen grünen Rock und Camisohl und blaue Hosen / Oberländischer Sprache.

94. Henrich Kremer, ein kleiner gesetzter Kerl / in die 30.Jahr Alt / runden Angesichts / braune kurtze Haare habnedt / gienge mit einen Krahm herum / trägt 1.Sackpistohle.

95. Dessen Huhre hiesse Gerdrut, und gienge lahm.

96. Merten Springer, aus Bonn / ein langer schmahler Kerl / 20.jährigen Alters / langen Angesichts / braune krause Haare habendt / trägt 2. Sackpistohlen / hat 3.Brandtmahlen / und hielte sich im Stifft Essen auf / ist ein Ertz-Schelm und Räuber.

97. Johan Decker, ein langer schmahler Kerl / etwa 22.jährigen Alters / runden Angesichts / und schwartze lange Haare habendt / trüge einen braunen Rock / Camisohl und Hosen / hat 1.Sackpistohl / und hielte sich im Werdenschen und Stifft Essen auf / ist ein Erz-Schelm.

98. Pieter Roß, aus Bergheim / ein langer schmahler Kerl / 19.jährigen Alters / runden Angesichts / schwartze schleiche Haare habendt / trüge einen braunen Rock / Camisohl und Hosen / und einen Huth mit silbernen tresse, hielte sich bey Düeren auf.

99. Hauens Pauls, aus Bergstein / ein langer gesetzter Kerl / in die 30.Jahr Alt / runden Angesichts / lang-gelbligte Haare / und einen Schnitt oben dem lincken Aug habendt / solle 2.mahl außgegeisselt und gebrandtmahlet seyn / trägt 2.Sackpistohlen bey sich / und gienge im Gülichsen bey Bergheim und Düeren herum.

100. Christ aus Achen burtig / ein langer gesetzter Kerl / 25.jährigen Alters / langen Angesichts / schwartze krause Haare habendt / trägt einen blauen Kittel / und darunter einen Tierteyen Rock / Flenellen Camisohl und blaue Hosen / hat 2. Sackpistohlen bey sich / und gehet im Gülichsen herum.

101. Michel Stam, auß Achen / des vorhergehenden Vetter / ein langer gesetzter Kerl / in die 30 Jahren Alt / runden Angesichts / krause gelblichte Haare habendt / trüge einen braunen Rock / Camisohl und Hosen / ist vor 3.Jahren in Achen ausgepeitscht und gebrandmahlet.

102. Jacob Heiden ein Jud / ein kurtz gesetzter Kerl / 30.jährigen Alters / langen Angesichts / braune greisichte Haare / und krumme Beine habendt / ist im verwichenen Jahr zu Düeren und Düsseldorff ausgepeitschet / gienge im Monjouer Landt herum.

103. LaRoche, ein Ziegeuner / ein langer gesetzter Kerl / etwa 30.jährigen Alters / runden Angesichts / schwartze lange Haare habendt / trüge einen braunen Rock / Camisohl und Hosen / habe 4.Sackpistohlen bey sich / gienge im Stifft Essen herum / gibt sich zuweilen vor ein Schiffers Knecht aus.

104. Jacob, ein Jude aus dem Trierschen / ein langer gesetzter Kerl / 39.jährigen Alters / langen Angesichts / braune greisichte Haare habendt / trüge einen braunen Rock und blaue Hosen / ist vor 4.Jaharn zu Bonn außgegeisselt / und gebrandtmahlet / ist mit 2.Sackpistohlen versehen und hielte sich im Stifft Essen auf.

105. Dames Knoch, ein Ziegeuner / ein gesetzter langer Kerl / etwa 30.jährigen Alters / langen Angesichts / schwartze lange Haare / auf der lincken Backe und vor der Stirn einen Schnitt habendt / trägt 4.Sackpistohlen / ist mit 2.Brandtmahlen versehen / hielte sich im Stifft Essen auf.

106. Hermen Klotz, ein Ziegeuner / wessen Vatter im Holländischen aufgehenckt worden / ein langer schmahler Kerl / 18.jährigen Alters / runden Angesichts / schwartze lange Haare / auf der lincken Backe und Kinn einen Schnitt habendt / trägt 2.Sackpistohlen / und gienge im Stifft Essen herum.

107. Tielman Müller oder Müllerken von Bonn / ein kleiner Alter und greiser Kerl / ist an den gewaltsahmen Einbruch und Diebstahl am dicken Busch mit pflichtig; sitzt zu Viersen inhafften.

 

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4. Am 2. November 1899 ist von dem (preussischen) Ministerium des Innern zu Berlin ein Rundschreiben (auch als „Erlaß“ bezeichnet) bezüglich des Auf-tretens von inländischen (!) Zigeunern an die nächsten unteren behördlichen Instanzen verschickt worden, die es wiederum an die ihnen untergeordneten Behörden weitergaben. Die Regierung zu „Cöln“ forderte Stellungnahmen von den Landräten des Landkreises Köln, Köln-Mülheim, Bergheim, Bonn, Eus-kirchen, Gummersbach, Rheinbach, Siegburg, Waldbröl, Wipperfürth, dem Oberbürgermeister von Bonn und dem Polizeipräsidenten von Köln an. Deren Antworten stellen also eine flächendeckende Darstellung über das Auftreten von Zigeunern in einem bestimmten Zeitraum dar. Es ist eine Zeit, nachdem seit den 1860er/ 1870er Jahren Gruppen von Roma (Kelderara) häufiger durch die hiesigen Breiten gezogen waren und wohl kurz bevor Lovara (-Roma) verstärkt auftraten.

Vielfach haben die Behörden in ihren Antworten lediglich dem Ministerium „nach dem Mund geredet“, manche mochten damit auch die Effektivität ihrer Verwaltung hervorzukehren gesucht haben, anderen mag sich die Gelegenheit geboten haben, ihrer Abneigung gegenüber Zigeunern Ausdruck zu verleihen; dennoch finden sich manche Hinweise über die tatsächliche Situation in den verschiedenen Kreisen. Das Ministerium wollte vermutlich zum Zweck des Erlasses neuer Gesetze oder Verordnungen bestimmte Dinge hören, um damit die Parlamentarier zum Absegnen der Maßnahmen zu veranlassen, was aller-dings nicht schwer gewesen sein dürfte.

Das Regierungspräsidium in Köln hat die Antworten als „Sammlung der Berichte auf die Cirkular-Verfügung vom 13.ten November 1899 … betreffend Zigeunerbanden“ zusammengefasst.

Die Dokumente liegen (u.a.) im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Regie-rung Köln, Nr.7643 (Königliche Regierung Köln, Abt. des Innern, Unter-Abt. Sicherheits-Polizei-Verwaltung, Generalakten betr. das Zigeunerunwesen, 1886-1920).

Ein weiterer Schritt ins Detail wäre, die noch vorhandenen Akten der Landrats-ämter zu bearbeiten, die möglicherweise die einzelnen Bürgermeistereien ihres Kreises zu Stellungnahmen aufgefordert hatten.

Im Folgenden werden, meist in Auszügen, die Antworten der verschie-denen Behörden dokumentiert, zunächst aber das auslösende Rund-schreiben des Ministeriums:

In dem Runderlasse vom 29.September 1887 (II 10024) ist den Behörden ein nach-drückliches Einschreiten gegenüber den Mißständen zur Pflicht gemacht, welche sich aus dem Verhalten der inländischen Zigeuner ergeben, und in dieser Hinsicht im Beson-deren auf die Voraussetzungen verwiesen, unter denen die Ertheilung von Gewerbe-legitimationsscheinen zu versagen, die Beschulung und eventuell die Unterbringung verwahrloster Zigeunerkinder herbeizuführen und dem bandenweisen Umherziehen der Zigeuner im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entgegenzuwirken ist.

Während die Berichte, welche vor einigen Jahren über den Erfolg dieser Anordnungen erstattet wurden, den Eindruck erwecken, daß die in Frage stehenden Mißstände wenn auch nicht behoben, so doch im Allgemeinen vermindert seien, ist während der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses von verschiedenen Mitgliedern desselben die Nothwen-digkeit betont worden, dem sich mit dem Umherziehen inländischer Zigeuner-banden verbindenden Unwesen in schärferer und wirksamerer Weise wie bisher zu begegnen. Ich ersuche Sie daher, sich binnen acht Wochen darüber zu äußern, inwieweit die getroffenen Maßnahmen eine Abhülfe erzielt haben, und mit dieser Berichterstattung etwaige Vorschläge betreffs des Erlasses schärferer Vorschriften zu verbinden. In letzterer Hinsicht bitte ich besonders zu erwägen, ob nicht eine Abänderung der die Gewerbelegitimationsscheine betreffenden Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung in dem Sinne zweckmäßig erscheint, daß Personen, welche in dem begründeten Verdachte stehen, diese Bescheinigungen zu Zwecken der Vagabondage zu mißbrauchen, die Ertheilung zu versagen ist.

Es ist klar, daß hier offensichtlich jeder Mobilität von Zigeunern, die ja nicht planloses Herumreisen „zum Spaß“ oder aus einem vielfach postulierten „Wandertrieb“ war, sondern dem Erwerb des Lebensunterhaltes durch Pferde-handel, Korbmacherei, Schirmemacherei (bzw. Reparatur derselben), Scheren-schleifen, Kesselflicken, Hausieren mit Kurzwaren, Schaustellerei im weitesten Sinne u.a.m. diente, der Riegel vorgeschoben werden sollte, indem quasi jedes Herumreisen als Vagabundieren ausgelegt werden konnte.

Zu den Antworten, zunächst der des Polizeipräsidenten von Köln an den Kölner Regierungspräsidenten vom 12. Dezember 1899:

Die zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens … angeordneten Maßnahmen haben sich als ausreichend und erfolgreich erwiesen, und sind seitdem Mißstände hier nicht hervorgetreten, welche die Einführung strengerer Maßnahmen als nothwendig erscheinen lassen.

Das Landratsamt des Landkreises Köln schrieb ebenfalls am 12. Dezember 1899 seinen Bericht:

Nach den diesseits gemachten Erfahrungen wird der Bezirk des Landkreises Cöln zeitweise noch von inländischen Zigeunerbanden durchzogen; der Uebelstand hat jedoch gegen früher abgenommen. …

Der Vagabondage wird durch Ertheilung von Gewerbe-Legitimationsscheinen an Zigeuner bezw. an zu solchen gehörige kräftige, arbeitsfähige Personen ohne Zweifel Vorschub geleistet.…

Der Landrat des Kreises Köln-Mülheim präsentierte am 14. Dezember 1899 seinen Bericht:

In den letzten Jahren hat sich im diesseitigen Kreise nach den gemachten Wahr-nehmungen eine Verminderung der inländischen Zigeuner bemerkbar gemacht und sieht man solche durchweg nur kurz vor oder kurz nach solchen Tagen, wo in Cöln Pferdemarkt stattfindet, die hiesige Gegend durchziehen, was für die Bevölkerung immerhin noch eine große Plage ist, da die Banden sich alsdann meistens in vom Sitze der Polizeibehörden entfernt gelegenen Orten aufzuhalten pflegen und hier fast nur vom Bettel und vermuthlich auch vom Diebstahl leben.

Wie die ausgeführte Kontrole ergeben hat, sind fast in allen Fällen die Zigeuner mit Gewerbelegitimationsscheinen versehen, die sie zur Ausübung eines Handwerks oder zum Betriebe des Pferdehandels im Umherziehen berechtigen. Bisher wurden im diesseitigen Bezirke derartige Legitimationspapiere für Zigeuner nicht beantragt, da letztere hier nirgendwo ansässig sind.…

Der Oberbürgermeister von Bonn antwortete am 4. Dezember 1899 unter der Überschrift „Maßnahmen zur Verhütung des mit dem Umherziehen von Zigeunerbanden verbundenen Unfugs“:

Im diesseitigen Stadtbezirke sind nur selten und nicht in Banden Zigeuner betroffen worden; dieselben boten zum Einschreiten keine Veranlassung.“

Wie schon das oben angeführte Beispiel der Stadt Köln und hier der Stadt Bonn zeigt, sind zur damaligen Zeit Zigeuner mehr ein „Phänomen“ des ländlichen Raumes gewesen und weniger der Städte, wo sie entweder weniger auftauchten (z.B. zu Pferdemärkten) oder weniger auffielen.

Der Landrat des Landkreises Bonn verfaßte am 5. Dezember 1899 seinen Bericht:

Unverkennbar sind die gegenüber den Mißständen des bandenweisen Umherziehens der Zigeuner getroffenen Anordnungen von gutem Erfolge gewesen. Nur noch vereinzelte Banden inländischer Zigeuner ziehen im Sommer am Rhein entlang, mit Gewerbele-gitimationsscheinen versehen, hie und da auf Märkten Pferdehandel treibend und Einwohner und Behörden belästigend.

Bei sämmtlichen Banden besteht der Verdacht, daß sie die Gewerbelegitimationsscheine hauptsächlich zum Zwecke der Vagabondage mißbrauchen, und dürfte es sich daher empfehlen, ihnen die Ertheilung derselben zu versagen.

Die Antwort Landratsamtes zu Bergheim vom 11. (?) Dezember 1899:

Die bisherigen Maßnahmen gegen das Zigeuner-Unwesen haben im Großen und Ganzen eine Änderung mit sich gebracht, eine gänzliche Beseitigung der Landplage jedoch nicht herbeigeführt.

Die Zigeuner-Banden treten nicht mehr so häufig auf wie in früheren Jahren. Der Aufenthalt der Zigeuner ist immer ein kurzer. Sie werden eben hier nicht geduldet und auf dem schnellsten Wege über die Kreisgrenze expedirt. Ich halte eine Abänderung der Reichsgewerbeordnung in dem Sinne für zweckmäßig, daß Personen, welche ihren Wandergewerbeschein zu Zwecken der Vagabondage zu mißbrauchen verdächtig sind, die Ertheilung derselben zu versagen ist. Nur auf diese Weise kann nach meinem Dafürhalten dem Zigeuner-Gesindel entgegengetreten werden.

Der „Königliche Landrat“ des Kreises Euskirchen antwortete am 11. Dezember 1899:

Im hiesigen Kreise hat das Auftreten um herziehender inländischer Zigeuner bedeutend nachgelassen; es ist dies unzweifelhaft eine Folge des verschärften Einschreitens gegen dieselben. In den letzten Jahren haben sich die inländischen Zigeuner hier in der Regel nur bei Gelegenheit der Abhaltung von Pferdemärkten eingefunden, ohne daß ihr Verhalten auf denselben zu besonderen Klagen Veranlassung gab. Dagegen bedürften sie nebst ihren Familien-Angehörigen nach wie vor einer strengen Ueberwachung, um vor ihren bekannten Zudringlichkeiten das Publikum möglichst zu schützen, auch müßten sie zu diesem Zwecke u.a. ausnahmslos zwangsweise zum Weiterziehen ange-halten werden. Da nach den bisherigen Erfahrungen die Zigeuner ihre Gewerbelegi-timationsscheine ohne Ausnahme zu strafbaren Nebenzwecken mißbrauchen, so muß m.E. danach gestrebt werden, dieselben von der Erlangung der fraglichen Bescheini-gungen auszuschließen. … .

Offensichtlich sind dem Schreiber des Berichtes die Widersprüche, die er von sich gegeben hat, gar nicht bewußt gewesen. Einerseits soll es keine Klagen gegeben haben, andererseits sollen sie „ausnahmslos“ kriminell gewesen sein. Auf der einen Seite sollen ihnen keine Wandergewerbescheine ausgestellt, ihnen also die Lebensgrundlage entzogen werden, zum anderen sollen sie möglichst schnell weiterziehen.

Das Gummersbacher Landratsamt vermeldete am 9. Dezember 1899:

Ein bandenweises Umhertreiben inländischer Zigeuner kommt im diesseitigen Kreise nur selten vor. Die anderwärts hervorgetretenen Mißstände haben sich deshalb hier nur vereinzelt fühlbar gemacht. …

 

Das Landratsamt in Rheinbach antwortete am 10.12.1899:

Seit der letzten Berichtsperiode sind im hiesigen Kreise nur vereinzelt Belästigungen durch Umherziehen von Zigeunerbanden vorgekommen und kann die Abnahme dieser Belästigungen jedenfalls auf die strenge Handhabung der getroffenen Maßnahmen zurückgeführt werden. …

Der Landrat zu Siegburg gab am 13. Dezember 1899 seinen Bericht ab. Sein Rapport enthält die massivsten Klagen und gleichzeitig die detailliertesten Angaben:

Während ein Theil der Bürgermeister eine Verminderung der Zigeunerplage konsta-tiren zu können glaubt, besteht in dem anderen, namentlich in den an den Haupt-verkehrsstraßen gelegenen Bürgermeistereien das bandenmäßige Auftreten von Zigeu-nern mit den damit verbundenen Belästigungen und Schädigungen der Einwohner unverändert fort. Diese Zigeuner stammen meistens aus dem Reichslande und dem Hessischen und sind fast durchweg im Besitze von Wandergewerbescheinen.

…, dagegen sind die Polizeibehörden den mit Wandergewerbescheinen versehenen Zigeunern gegenüber machtlos, da strafbare Handlungen sich in den wenigsten Fällen nachweisen lassen. …

Die Zigeuner leben lediglich von Bettel und vom Diebstahl und ich sehe nicht den mindesten Grund ein, weshalb diese Lebensweise auf kosten der sesshaften Bevölkerung durch Gewerbescheine prämiirt wird. Wo die Zigeuner ihr Winterquartier haben, in Lothringen, Hessen-Nassau u.s.w. kann dem Unwesen gesteuert werden, an anderen Orten ist es unmöglich oder zwecklos erschwert.

Der Landrat in Wipperfürth antwortete am 15. Dezember 1899:

Der hiesige Kreis gehört glücklicherweise nicht zu den von Zigeunern stark heim-gesuchten Gegenden. Die vereinzelt durchziehenden Banden gehören meist dem Regie-rungsbezirk Arnsberg, der Gegend bei Laasphe, zuweilen auch dem Regierungs-Bezirk Aachen an. Als Geschäftsbetrieb wird gewöhnlich Pferdehandel angegeben, thatsächlich aber hauptsächlich Bettelei und Diebstahl betrieben. Fast ausnahmslos sind die Leute mit Geld reichlich versehen und ist mir im Kreise noch kein Fall bekannt geworden, daß sie bei Kaufhändel nicht baar bezahlt hätten. …

Und schließlich noch das Landratsamt zu Waldbröl am 13. Dezember 1899:

Die durch den Erlaß des Herrn Minister des Innern vom 29. September 1887 … getrof-fenen Maßnahmen haben eine theilweise Abhülfe der Mißstände in dem Verhalten der inländischen Zigeuner erzielt. …

Am 28. April 1900 gab dann das Innenministerium aufgrund der eingegangenen Berichte oder mit deren Unterstützung einen neuen Erlaß heraus.

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