Rom e.V. zwingt die NS-Regisseurin zum Widerruf

Im Sommer 2002 leitete der Rom e.V. zusammen mit Zäzilia Reinhardt, einer überlebenden „Zigeuner-Komparsin“ des Films „Tiefland“, juristische Schritte gegen Leni Riefenstahl ein.
Der Hintergrund war ein Interview von Frau Riefenstahl im Magazin der Frankfurter Rundschau vom 27.04.2002, in dem sie behauptete „Keinem einzigen ist etwas passiert.“ Nach unseren Recherchen holte Frau Riefenstahl zwischen 1940 und 1942 über einhundert „Zigeuner“ aus NS-Lagern und zwang sie zur Mitarbeit in ihrem Film „Tiefland“. Kurze Zeit später wurden die Roma und Sinti in Konzentrationslager vor allem nach deportiert, wo viele umkamen.

Leni Riefenstahl Unterlassungerklärung

Leni Riefenstahl Unterlassungerklärung

Am 14.08.02 stellte der Rom e.V. bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft einen Strafantrag nach §130, Abs.3 StGB; Holocaustleugnung.
Am 15.08.02, einen Tag vor der Pressekonferenz des Rom e.V. unterschrieb Frau Riefenstahl die Unterlassungserklärung, in der sie sich gegenüber Frau Reinhardt verpflichtete, nicht mehr die Behauptung „Wir haben alle Zigeuner, die in Tiefland mitgewirkt haben, nach Kriegsende wiedergesehen. Keinem einziges ist etwas passiert“ aufzustellen und zu verbreiten.

Im Ende September 2002 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen „geringer Schuld“ ein. Oberstaatsanwalt Job Tillmann erklärte: „Riefenstahl habe zwar den Tatbestand der Verunglimpfung Verstorbener erfüllt, weil sie das Schicksal dieser Menschen in Abrede gestellt habe. Sie habe sich jedoch in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die inkriminierende Behauptung nicht länger aufzustellen.“ Nach Tillmanns Worten rechtfertigt dies, sowie das hohe Alter der Beschuldigten, die Einstellung des Verfahrens.

Anfang November 2002 musste Frau Riefenstahl ein Festival in Sevilla auf Grund von Protesten vorzeitig verlassen, nachdem Roma ihr Auto umstellt und gegen ihren Aufenthalt protestiert hatten. Die Demonstranten warfen Riefenstahl vor, das NS-Regime verherrlicht und Roma aus NS-Lagern als Komparsen eingesetzt zu haben.

Der Rom e.V. hält weiterhin an seiner Forderung fest, dass bei etwaigen zukünftigen Aufführungen des Films „Tiefland“ alle Komparsen im Abspann namentlich genannt werden, um wenigsten so an sie zu errinnern..