Einmal im Monat veröffentlichen wir einen Artikel zu unserer Arbeit: Hintergrundinfos, Erfolge und Herausforderungen.
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Im Juni titelte FOCUS-Online (Autor: Axel Spilcker)
Mazedonier sitzt in NRW-Haft – Folter-Mord: Krimineller Verdächtiger jahrelang geduldet*
Ein paar Zitate und unsere Erklärungen/Erläuterungen dazu. Der Journalist Axel Spilcker schrieb u.a. auf FOCUS-Online:
Zitat 1 (erste Zwischenüberschrift)
„Kölner Verein „Rom e.V.“ setzt sich für Mord-Verdächtigen ein“
Diese Zwischenüberschrift suggeriert, dass der Rom e.V. sich bewusst für einen Mord-Verdächtigen einsetzt. Heißt a) der Verein wusste während der Beratung von den Verdächtigungen, und b) setzt sich aktuell für den Verdächtigen ein.
Der Rom e.V. hat sich nie für einen Mord-Verdächtigen eingesetzt und setzt sich auch für keinen Mord-Verdächtigen ein. Die Familie, um die es geht, war in der Sozialberatung des Vereins zehn Jahre vor den im Artikel genannten Verdächtigungen. Was in der Zeit seit dieser Beratung passiert ist, ist und kann dem Rom e.V. nicht bekannt sein und ist entsprechend auch nicht relevant, wenn es um die Beurteilung der Rolle des Rom e.V. in der Sache geht. Dass die Beratung vor 10 Jahren stattfand, wird denn auch im nächsten Abschnitt benannt, und zwar wie folgt:
Zitat 2
„Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Ausländerämter in Köln und Münster, der nordrhein-westfälische Härtefallausschuss für abgelehnte Asylbewerber sowie der Kölner „Rom e.V.“, der vor etwa zehn Jahren eine Ausnahmegenehmigung für die Familie beantragte, die Deutschland hätte verlassen müssen. Dabei wurde Nikola K. unter anderem als unbescholtener Bürger dargestellt. Der Mann habe keine Straftaten begangen, behauptete ein „Rom“-Mitarbeitender beim damaligen Härtefall-Antrag. Dies ist Unterlagen zu entnehmen, die unsere Zeitung einsehen konnte. Auch die beteiligten Ausländerbehörden wussten demnach nichts von strafrechtlichen Vergehen.“
Eine „entscheidende Rolle“ hat der Rom e.V. nicht gespielt – das kann er auch gar nicht, denn die Entscheidung über Abschiebung oder weitere Duldung liegt nicht im Ermessen des Rom e.V. bzw. generell nicht bei Trägern, die eine Sozialberatung anbieten und durchführen. Auch hat der Rom e.V. nichts „behauptet“, sondern sich auf ihm vorliegende Akten gestützt.
Das Verfahren ist immer wie folgt: Sachverhaltsermittlung und rechtliche Maßnahmen stützen sich vor allem auf die Inhalte der sog. Ausländerakte. Sie ist also eine zentrale Grundlage: Nachdem Akteneinsicht beantragt und eine Gebühr bezahlt wurde, versendet die zuständige Ausländerbehörde die Ausländerakte an den Träger bzw. Berater:in. Insofern müssen sich auch Berater:innen darauf verlassen, dass die jeweilige Ausländerakte aktuell ist und alle einschlägigen Unterlagen und Informationen enthält. Auch der Rom e.V. muss sich darauf verlassen, genauso wie etwa die Beratungsstellen bei der Caritas, Diakonie oder beim Kölner Flüchtlingsrat. Im vorliegenden Fall sind Informationen oder Unterlagen bzgl. Verurteilungen des Nikola K. nicht Bestandteil der Ausländerakte gewesen. Jedenfalls kann es der Beratungsstelle (also in dem Fall dem Rom e.V.) nicht angelastet werden, dass eine Ausländerakte nicht vollständig ist, d.h. Unterlagen zu Verurteilungen fehlen.
Zitat 3
„Nach FOCUS-online-Informationen gab es zum Zeitpunkt des Härtefall-Antrags bereits vier Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Betruges gegen K., von denen zwei der Diebstähle bereits zu Verurteilungen zu Geldstrafen geführten hatten.“ Er sei, so heißt es in einem anderen Abschnitt, „polizeibekannt“ gewesen. Und „Tatsächlich aber war der abgelehnte Asylbewerber schon längst kein Unbekannter mehr bei der nordrhein-westfälischen Polizei und Justiz. Nach FOCUS-online-Informationen gab es zum Zeitpunkt des Härtefall-Antrags bereits vier Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Betruges gegen K., von denen zwei der Diebstähle bereits zu Verurteilungen zu Geldstrafen geführten hatten.“
Dann stellt sich für den Rom e.V. die Frage, warum die Verurteilungen nicht an die zuständige Ausländerbehörde übermittelt wurden, um dann in die Ausländerakte aufgenommen zu werden. Eine Bemerkung an dieser Stelle: Bei Straftaten, die mit bis zu 90 Tagessätzen geahndet werden, handelt es sich meist um leichtere Vergehen. Das Gesetz besagt, dass Ersttäter mit Strafen in diesem Rahmen als nicht vorbestraft gelten und dies nicht im Führungszeugnis auftaucht. Und auch nicht in Akten vermerkt wird. Das ist die Rechtslage. Die gilt für alle. „Polizeibekannt“ heißt in diesem Kontext gar nichts und suggeriert lediglich, dass alle Beteiligten wissentlich einen vorbestraften Straftäter unterstützt hätten – was, wie oben geschildert, nicht den Tatsachen entspricht.
Zitat 4
„Verein wendet sich an Petitionsausschuss und Härtefallkommission
(…) Die Geschichte von Nikola K. in Deutschland beginnt aber bereits vor 33 Jahren, als die Ausländerbehörden seinen Asylantrag ablehnten. Die Klagen gegen den Ausweisungs-Bescheid wurden durch die Verwaltungsgerichte bis 2017 abgewiesen, die Entscheidung war damit rechtskräftig. Doch in der Wirklichkeit des Migrationsrechts ist ein Ende selten endgültig. „Rom e.V.“ wandte sich sowohl an den Petitionsausschuss des Landtages als auch an die Härtefallkommission beim nordrhein-westfälischen Fluchtministerium.“
„…ist ein Ende selten endgültig“ – ein Satz mit großer Suggestivkraft. Warum, fragt sich die Leserin und der Leser, wurde die Person damals nicht abgeschoben? Impliziert wird hier a) ein Versagen des Systems, b) zusammen mit den o.g. Formulierungen, dass hier ein Straftäter geschützt wurde. Es muss nochmals betont werden, dass alle Maßnahmen im Rahmen der Beratung durch den Rom e.V. sich auf geltendes Recht stützen. Es ist ja die Aufgabe von unabhängigen Beratungsstellen als Teile der Rechtspflege, die Interessen von Klient:innen im Rahmen von Recht und Gesetz zu vertreten, hier insbesondere die Interessen der Kinder. Das Kindeswohl kann ein rechtliches Hindernis für Abschiebungen sein. Wenn Kindern im Herkunftsland erhebliche Gefahren drohen oder die Trennung von den Eltern das Kindeswohl gefährdet, wird oft Abschiebeschutz gewährt. Nicht mehr und nicht weniger war die Grundlage für die Eingabe beim Petitionsausschuss und auch beim Härtefallausschuss. Was im weiteren Verlauf des Artikels geschildert wird – wie z.B. „(…) Der Großteil der Betroffenen sei von Geburt an taub. Die Familie habe bei einer Rückkehr nach Mazedonien keine Lebensgrundlage. (…) Zudem bestünden große Zweifel daran, dass die Kinder im mazedonischen Schulsystem ausreichend gefördert werden könnten…“etc. – belegt genau das: den Schutz des Kindeswohls.
Zitat 5
„Und was sagt der Kölner „Rom e.V.“ heute zu den nicht erwähnten Straftaten von Nikola K., wollten FOCUS online und der „Kölner Stadt-Anzeiger“ wissen. Wie kläre der Verein vor Härtefall-Anträgen, ob die Betroffenen in der Vergangenheit schon einmal verurteilt wurden? Bereue man, einen fehlerhaften Antrag gestellt zu haben? „Die Anträge an die Härtefallkommission NRW wurden damals (2016/2017) nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der jeweils geltenden Regularien für die Antragstellung gestellt“, teilte eine Sprecherin des Vereins dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit. Und was wäre, wenn sich auch der Mordverdacht noch bestätigen sollte? Unabhängig vom damaligen Fall seien „nachgewiesene Gewalttaten stets zu verurteilen und die Opfer sollten allgemein und im Besonderen Unterstützung und Mitgefühl erfahren“, so die Sprecherin.“
Dem o.g. Zitat der Sprecherin des Rom e.V. ist nichts hinzuzufügen, außer: Die Aufgabe des Rom e.V. ist nicht, selbstständig zu Verurteilungen zu recherchieren – siehe oben. Grundlage für die Beratung ist die Akte der Ausländerbehörde. Es wurde also auch kein „fehlerhafter Antrag“ gestellt, das ist schlicht falsch. Und die sowohl in diesem Absatz als auch in vorhergehenden direkt oder indirekt ausgesprochenen Unterstellungen, der Rom e.V. hätte einen Straftäter geschützt UND schütze einen Mord-Verdächtigen (der überdies eines Mordes verdächtigt wird, der 10 Jahre nach der Beratung durch den Rom e.V. stattfand), weist der Verein entschieden zurück. Unser Mitgefühl gilt in jedem Fall und uneingeschränkt den Opfern von Gewalttaten.
Was folgt?
Der Rom e.V. ist aufgrund dieses Artikels einem klassischen „Shitstorm“ ausgesetzt. In Kommentaren, Mails etc. wird geäußert, dass der Verein „sich schämen“, „keine Steuergelder mehr erhalten“ oder schlicht „abgeschafft werden“ solle. Leider führt auch das Verschweigen von Zusammenhängen oder fehlende Details zu Hintergründen oder Zwischenüberschriften, die lediglich unwahre Behauptungen enthalten (wie „Kölner Verein „Rom e.V.“ setzt sich für Mord-Verdächtigen ein“) zu Rufschädigung und sind schlicht diskreditierend.
Der Rom e.V. (übrigens einfach Rom e.V. und nicht „Rom e.V.“) arbeitet seit fast 40 Jahren vertrauensvoll und professionell zusammen mit Behörden und anderen Organisationen für die Rechte der Rom:nja. Das werden wir auch weiterhin tun.
* Ein fast gleichlautender Artikel von Detlef Schmalenberg und Axel Spilcker erschien einige Tage später im Kölner Stadt-Anzeiger, allerdings wurden manche Zwischenüberschriften und auch Passagen etwas umformuliert. Die o.g. Aussagen beziehen sich aber im Grundsatz auch auf den KStA-Artikel „Senior in Neubrück getötet, Mordverdächtiger ist vorbestraft – und trotzdem geduldet“
Neben aktuellen migrationspolitischen Verschärfungen rückt ein strukturelles Problem stärker in den Fokus: die sogenannte „Kettenduldung“. Sie betrifft nicht nur neu eingereiste Personen, sondern in vielen Fällen Familien, deren Lebensrealität sich über zwei, drei oder mehr Generationen hinweg in Deutschland abspielt – ohne jemals einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erhalten.
Geboren in Deutschland – rechtlich dennoch ausgeschlossen
Unter den Betroffenen befinden sich junge Menschen, die in Deutschland geboren wurden, hier Kindergärten, Schulen und Ausbildungswege durchlaufen haben und längst Teil der Gesellschaft sind. Sie sprechen Deutsch, haben Freundeskreise, arbeiten oder studieren – und erleben dennoch, dass sie rechtlich nicht als zugehörig anerkannt werden.
Ein zentraler Grund liegt in der fehlenden Identitätsklärung. Für viele Roma-Familien ist diese Anforderung kaum erfüllbar. Historische Verfolgung, Vertreibung und insbesondere die Vernichtung von Dokumenten während des nationalsozialistischen Völkermords an den Roma sowie spätere Diskriminierung in verschiedenen europäischen Staaten haben dazu geführt, dass oft weder Geburtsurkunden noch Staatsangehörigkeitsnachweise lückenlos vorhanden sind.
Die Folge: Ohne anerkannte Identitätsdokumente bleibt der Zugang zu einem regulären Aufenthaltstitel oder zur Einbürgerung blockiert – selbst dann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt wären.
Ein Leben im „vorläufigen“ Zustand
Die Duldung ist rechtlich kein Aufenthaltsstatus, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung. Für viele wird sie jedoch zum Dauerzustand.
Die Auswirkungen sind gravierend: eingeschränkter Zugang zu Bildung und Ausbildungsförderung, Hürden beim Arbeitsmarktzugang trotz Qualifikation, Unsicherheit bei Wohnraum und langfristiger Lebensplanung, psychische Belastung durch permanente Perspektivlosigkeit.
Für junge Menschen bedeutet dies, in einer Gesellschaft aufzuwachsen, in der sie sozial integriert sind, aber institutionell ausgeschlossen bleiben. Sie bewegen sich im Alltag selbstverständlich unter Gleichaltrigen, teilen Lebensrealitäten und Zukunftspläne – während ihr rechtlicher Status sie immer wieder ausgrenzt.
Identität zwischen Zugehörigkeit und Ablehnung
Besonders prägend ist die Situation für Jugendliche und junge Erwachsene: Sie entwickeln ihre Identität in Deutschland, empfinden dieses Land als ihre Heimat, erleben jedoch, dass der Staat sie nicht als vollwertige Mitglieder anerkennt. Diese Diskrepanz kann zu tiefgreifenden Konflikten führen: Gefühl der Unsichtbarkeit, mangelnde Planungssicherheit, eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe. Der Status der Duldung wirkt hier nicht nur administrativ, sondern auch sozial und psychologisch ausgrenzend.
Rechtliche Gleichheit und gesellschaftliche Realität
Nach deutschem Grundgesetz sowie internationalen Menschenrechtskonventionen – etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention – sind alle Menschen in ihrer Würde und ihren grundlegenden Rechten gleich. Ein durchschnittlicher deutscher Staatsbürger und ein in Deutschland lebender Rom sind rechtlich als Menschen gleichwertig, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.
Die Praxis zeigt jedoch, dass formale Anforderungen – insbesondere im Bereich der Identitätsnachweise – zu faktischen Ungleichheiten führen können. Diese betreffen nicht nur den Zugang zu Staatsangehörigkeit, sondern auch grundlegende Lebensbedingungen.
Ein strukturelles Problem mit historischer Dimension
Die Situation vieler Roma-Familien ist nicht isoliert zu betrachten. Sie steht im Zusammenhang mit einer langen Geschichte der Ausgrenzung in Europa. Fehlende Dokumente sind oft keine individuelle Versäumnis, sondern Ergebnis historischer Verfolgung und systematischer Marginalisierung.
Wenn heutige rechtliche Verfahren diese Hintergründe nicht ausreichend berücksichtigen, entsteht eine strukturelle Benachteiligung, die sich über Generationen fortsetzt.
Fazit
Die „Kettenduldung“ offenbart eine grundlegende Spannung im deutschen Migrationssystem: Zwischen rechtlichen Anforderungen und gelebter Realität entstehen Situationen, in denen Menschen, die faktisch Teil der Gesellschaft sind, dauerhaft in einem prekären Status verbleiben.
Eine nachhaltige Lösung erfordert nicht nur administrative Anpassungen, sondern auch eine Anerkennung der besonderen historischen und sozialen Umstände, die hinter vielen dieser Fälle stehen.