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Pressemitteilung des VVN-BdA NRW

By 2. Februar 2021Aktuelles, Presse

Dieser Pressemitteilung des VVN zur geplanten Änderung des Versammlungsrechts in NRW schließt sich der Rom e.V.  inhaltlich an.

Pressmitteilung

NRW plant Einschränkung der Demonstrationsfreiheit

1. Februar 2021

 

Die VVN-BdA NRW lehnt das geplante Versammlungsgesetz der von CDU und FDP geführten Landesregierung in der vorliegenden Form ab. Als Teil der größten antifaschistischen Organisation der Bundesrepublik Deutschland, 1946 von den Überlebenden der Konzentrationslager und des Holocaust in Düsseldorf gegründet, sehen wir in die- sem Gesetzesentwurf die Gefahr, in Zukunft nicht mehr gegen den aktuell immer stärker werdenden Rechtsextre- mismus demonstrieren zu können. Sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, würde bereits ein Aufruf zur gewalt- freien Blockade von Aufmärschen neofaschistischer und rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden. Auch angemeldete Gegendemonstrationen wären davon betroffen. Gewinner wären nur rechte Parteien und Gruppierungen.

Nach der Verschärfung des Polizeigesetzes 2018 geht NRW mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Schritt in Richtung Polizeistaat. Gegenüber Veranstalter*innen, Versammlungsleiter*innen, Order*innen und Teilnehmenden werden Hürden und eine strafbewehrte Drohkulisse aufgebaut, die offenbar vor der Anmeldung und Durchführung von öffentlichen Kundgebungen abschrecken oder diese zumindest erschweren soll. Davon wären dann nicht nur antifaschistische Kundgebungen betroffen, sondern auch Kundgebungen beispielsweise der Friedens-, Umwelt- und Klimabewegung, wie z.B. „Fridays for Future“ oder „Ende Gelände“.

Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass in der Einladung zu einer öffentlichen Versammlung der Name des Veranstal- ters oder der Veranstalterin anzugeben sei. Dies bedeutet faktisch, dass die anmeldende Person einer antifaschisti- schen Demonstration den Nazis zum Fraß vorgeworfen wird. Ferner soll aus jedem Grund, den die Polizei als „Ge- fahr für die öffentliche Sicherheit“ annimmt, eine Liste mit Namen und Adressen der Ordner herausgeben werden müssen, unabhängig davon, ob die Gefahr aus der eigenen Demonstration oder von anderen Umständen ausgeht. Auch weitere Einschränkungen wie das sogenannte „Militanzverbot“, die Einrichtungen von Kontrollstellen oder die Erleichterung von Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen ohne versammlungsbezogenen Anlass eröffnen Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen der Polizei. Nicht überraschen kann in diesem Zusammen- hang der Ausbau der Videoüberwachung.

Die Möglichkeit zu friedlichen Blockadeaktionen ist eine ebenso wichtige und legitime Protestform. Das Recht, uner- kannt an öffentlichen Formen des Protests und der Meinungsäußerung teilzunehmen ist für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft nicht verhandelbar. Sollte dieser Gesetzentwurf so verabschiedet werden, würden erfolg- reiche Gegendemonstrationen gegen die rechte Szene nur noch unter hohen persönlichen Risiken für die Beteilig- ten stattfinden können – oder eben gar nicht mehr. Damit würde das Versammlungsgesetz die Straße für Neofa- schisten und Rechtsextremisten frei machen.

Knut Maßmann | Falk Mikosch | Silvia Rölle

Landessprecher*in VVN-BdA Nordrhein-Westfalen

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